Pressemitteilungen
Stellungnahme zu den Vorwürfen aus dem Beitrag „Historiker-Schlacht um Rommel“ in der aktuellen Focus-Ausgabe
31.10.2011
Nico Hofmann, Vorstand der Geschäftsleitung und Produzent teamWorx:
„Mit dem Revisionismusvorwurf wird eines der wichtigsten ARD-Projekte dieses Jahres denunziert. Dieser Vorwurf ist nicht nachvollziehbar und verärgert. Der Nachweis muss im Übrigen erst einmal erbracht werden. Es ist bedauerlich zu sehen, dass die Familie Rommel einen verfrühten Historikerstreit vom Zaun brechen will, obwohl ich bei einem Gespräch in Stuttgart angeboten hatte, den Film im Schnitt anzuschauen. Das Projekt von Niki Stein ist nachweislich von einigen der besten Historiker, die wir in Deutschland haben, beraten worden. Unser Film muss am Ende des Tages vor der gesamten Historikerzunft und der Weltöffentlichkeit Bestand haben und nicht nur ausschließlich vor der Familie Rommel. Zum Thema meiner Dialogfähigkeit mit der Familie: Es gab ein langes Treffen mit der Tochter Rommel und der Historikerin Frau Dr. Hecht im Stuttgarter Schlossgarten-Restaurant – das Frau Dr. Hecht jetzt leugnet - ich habe die Familie an das Set eingeladen und ich bin persönlich der Einladung Manfred Rommels gefolgt, um unser Konzept vorzustellen. Außerdem liegen Frau Dr. Hecht und der Familie Rommel alle Gutachten unserer Historiker und deren Stellungnahmen vor. Unerklärlich bleibt, warum gerade bei diesem Familientreffen die so genannten Erkenntnisse der Expertenrunde um Frau Dr. Hecht der SWR-Fernsehspielchefin Christine Strobl als auch mir nicht vorgelegt wurden - entgegen der Verabredung über die Dinge im kleinen Kreis zu sprechen, sind diese Unterlagen jetzt wieder gezielt an die Presse gestreut worden. Mein moralisches Verständnis sieht da anders aus."
Erwiderung von Professor Dr. Peter Steinbach, beratender Historiker:
„Die Geschichte, die Niki Stein erzählt, ist plausibel und vor allem geeignet, ohne Klitterung von Überlieferungen den Entscheidungsrahmen auszuleuchten, in den Rommel gestellt war, in dem er sich zu behaupten und auch, historisch gesehen, zu bewähren hatte. Steins Film stellt Rommel deshalb in herausfordernde Entscheidungssituationen seiner Gegenwart. Er zeichnet Rommel als einen Menschen, der geradezu in eine tragisch anmutende Lage geriet, weil er sich zwischen Gewissen, besserem Wissen, soldatischem Gehorsam und ihn tief in die Geschichte des NS-Staates verstrickender Loyalität gegenüber seinem „Kriegsherrn“ empfand. Irving ist ohne Zweifel ein strafrechtlich verurteilter Holocaust-Leugner. Das hat aber nichts mit den Recherchen zu tun, die sein Rommel-Bild ermöglichten. Seine Darstellung wurde von allen Rommel-Biographen genutzt, auch von Frau Dr. Hecht, wie der Rommel-Katalog ihrer Ausstellung zeigt. Wenn sie nun aber ausgerechnet Aussagen, die wir Irving verdanken, benutzt, um Niki Stein zu diskreditieren, zeigt das zunächst einmal, wie schwach ihre inhaltlichen Bedenken sind. Das scheint sie zuweilen selbst zu sehen, denn sie bezweifelt durchaus selbstkritisch ebenso Niki Steins wie ihre eigene „Wahrheit“. Insofern hat sie Recht: Es gibt sie nicht, die „wahre Geschichte“ – Historiker leben mit Möglichkeiten, nicht zuletzt mit Interpretationen, die gerade anregen, sich mit den Ereignissen und ihrer Bedeutung zu befassen. Und es funktioniert nicht, in einem Film unterschiedliche Wahrheiten historisch klügelnd nebeneinander zu setzen.“
Nico Hofmann, abschließend zu den Vorwürfen:
„Aufgrund der mir jetzt vorliegenden Schreiben unseres Beratergremiums mit einem der führenden deutschen Historiker Prof. Dr. Peter Steinbach an der Spitze komme ich zum Ergebnis, dass die von der Familie Rommel und der Historikerin Frau Dr. Hecht erneut geäußerten Vorwürfe nicht haltbar sind. teamWorx prüft juristische Schritte gegen Catherine Rommel, die Drehbuch und Film denunziert hat, in dem sie den Machern vorwirft, rechtsreaktionäres Gedankengut in Buch und Film zu verarbeiten. teamWorx prüft außerdem juristische Schritte gegen Frau Dr. Hecht und den Historiker Prof. Dr. Bernhard Kroener - beide Historiker haben für teamWorx auf der Grundlage von projektbezogenen Beraterverträgen Gutachten erstellt und unterliegen auch nach Ende der Vertragszeit einer detaillierten Verschwiegenheitsverpflichtung. Es ist vor allen Dingen zu klären, ob insoweit ein mehrfacher Vertragsbruch vorliegt, insbesondere auch unter dem Aspekt, ob von teamWorx übersandtes Material für Gegengutachten benutzt wurde.“

